Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht gehört zum Bereich des Zivilrechts und regelt die Rechte der Gläubiger bei einer Insolvenz (früher: Konkurs) des Schuldners. Unter Insolvenz versteht man die Situation, in der ein Schuldner den Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr nachkommen kann. In einem abgestuften System sind hierbei die Schlagworte Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung relevant. Die Anmeldung der Insolvenz kann die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach sich ziehen. Im Rahmen dessen kann entweder versucht werden, die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wieder herzustellen oder aber die Situation in geordneten Bahnen abzuwickeln.

Die für das Insolvenzrecht maßgebliche Insolvenzordnung (InsO) differenziert bei all diesen Fragen zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Während insolvente Unternehmen im schlimmsten Fall aufgelöst werden, kann bei zahlungsunfähigen Privatpersonen nach Ablauf einer nunmehr nur noch dreijährigen (früher sechsjährigen) Wohlverhaltensphase eine sog. Restschuldbefreiung erteilt werden.

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