Erbrecht

Das Erbrecht ist in Deutschland verfassungsmäßig in Art. 14 des Grundgesetzes garantiert. Es ist als subjektives Recht das Recht, Verfügungen über sein Eigentum oder andere veräußerbare Rechte vor Eintritt des eigenen Todes zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Um sicherzustellen, dass die eigenen Vorstellungen und Wünsche nach dem Tode umgesetzt und spätere Streitigkeiten vermieden werden, ist es sehr sinnvoll, noch zu Lebzeiten erbrechtliche Regelungen zu treffen.

Die Betroffenen im Erbrecht sind aber nicht nur der Erblasser und die Erben, sondern häufig auch diejenigen, die beispielsweise durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden oder erst später erben sollen, also vor allem auch die Pflichtteilsberechtigten oder die Nacherben. So stehen im Erbrecht daher häufig die folgenden Themen im Mittelpunkt:

  • Testament und dessen Auslegung
  • Erbscheinanträge
  • Pflichtteil
  • Nacherbenrecht
  • Schenkung zu Lebzeiten
  • Erbschaftssteuererklärung
  • Schenkungssteuererklärung
  • Vertretung vor Nachlass- und Zivilgerichten
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbengemeinschaft
  • Testamentsvollstreckung
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

Auch das internationale Erbrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. So tritt im August 2015 die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Hiernach kommt es u.a. künftig für die Frage, welches nationale Erbrecht nach dem Erbfall anwendbar ist, nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers, sondern auf dessen letzten gewöhnlichen Aufenthalt an (Artikel 21 EU-Erbrechtsverordnung).

Gerade im Erbrecht zeigt die Praxis häufig, dass etwa Testamente, die ohne vorherige juristische Beratung zu Hause im Privaten selbst erstellt wurden, (ungewollte) Fehler enthalten. Ein auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt unterstützt Sie dabei, dass Ihre entsprechenden Vorstellungen und Wünsche auch tatsächlich wirksam umgesetzt werden.

hauslehmannKLThumb