Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht beinhaltet klassischerweise sowohl das Lauterkeitsrecht (Recht des unlauteren Wettbewerbs) als auch das Kartellrecht (Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Allgemeine Aufgabe des Wettbewerbsrechts ist es, den Wettbewerb zwischen Unternehmen und sonstigen Marktteilnehmern zu regulieren. Dabei soll durch das Lauterkeitsrecht sichergestellt werden, dass sich Unternehmen untereinander fair verhalten. Anhand des Kartellrechts wird hingegen dafür gesorgt, dass überhaupt ausreichend Wettbewerb besteht.

In der Praxis entstehen die meisten Streitigkeiten jedoch im Bereich des Lauterkeitsrechts. Unlautere Handlungen beruhen hier zumeist auf der unzulässigen Behinderung von Mitbewerbern, der Ausbeutung eines fremden Rufes, der Irreführung über wesentliche Merkmale der angebotenen Waren oder Dienstleistungen und nicht gesetzeskonformer vergleichender oder belästigender Werbung.

Da sich ein unlauter handelndes Unternehmens erhebliche Wettbewerbsvorteile gegenüber seinen seriös auftretenden Konkurrenten sichern kann, sind ein schnelles Handeln und die Hinzuziehung eines versierten Rechtsanwaltes sinnvoll. Vorgegangen wird sodann anhand einer Abmahnung, die zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung führen soll. Die Kosten der Abmahnung können regelmäßig auf das unlauter handelnde Unternehmen abgewälzt werden. Verweigert dieses die Abgabe einer solchen Erklärung, kann es vor dem Landgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes oder durch Klage auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

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