Gesellschaftsrecht

Das deutsche Gesellschaftsrecht handelt von privatrechtlichen Personenvereinigungen, die sich zur Erreichung eines bestimmten, zumeist geschäftlichen Zwecks verbunden haben.

Zwei Teilgebiete werden unterschieden: Auf der einen Seite steht das Recht der Personengesellschaften. Hierunter fallen alle rechtlichen Fragen zur Gründung, Aufrechterhaltung und Beendigung von Gesellschaften, bei denen alle oder zumindest ein Teil der Gesellschafter persönlich haften. Zu denken ist dabei an die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft genannt), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).

Auf der anderen Seite steht das Recht der Kapitalgesellschaften, bei denen regelmäßig nur das Stammkapital der Gesellschaft und nicht die einzelnen Anteilseigner haften. Diese auch als juristische Personen bezeichneten Gesellschaften organisieren sich zumeist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG) oder eingetragene Genossenschaft (e.G.). Mittlerweile häufig geworden sind auch die englische Limited Company (Ltd.) und die stark im Vordringen befindliche deutsche Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt).

Das Gesellschaftsrecht hält zudem Mischformen wie die GmbH & Co. KG und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bereit.

Wegen der weitreichenden Auswirkungen gesellschaftsrechtlicher Entscheidungen ist es stets ratsam, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

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